Am 30. September 2009 verfügte die Suva die Einstellung der Leistungen per 4. Oktober 2009. Die Abklärungen hätten gezeigt, dass die noch geklagten Beschwerden organisch nicht hinreichend nachweisbar seien. Der demnach zu prüfende adäquate Kausalzusammenhang sei zu verneinen. Auf Einsprache hin konsultierte die Suva nochmals den Kreisarzt (Bericht vom 3.3.2010); zudem veranlasste sie fachärztliche Beurteilungen durch Dr. med. G (FMH Ohren-, Nasen- und Halskrankheiten; Bericht vom 10.5.2010) und Dr. med. H (FMH Neurologie; Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie; Bericht vom 29.7.2010). Am 11. Januar 2011 wies sie die Einsprache im Sinn der Erwägungen ab.