Am 28. April 2008 nahm der Versicherte seine Arbeit — mit leichten Verrichtungen — wieder auf, wobei er eine 50%ige Leistung erbrachte. Auf Veranlassung des Kreisarztes fanden weitere bildgebende Abklärungen statt. Zufolge anhaltender Kopf- und Nackenschmerzen wurde der Versicherte vom Hausarzt verschiedentlich arbeitsunfähig geschrieben. Am 14. Juli 2009 erstattete Dr. med. E, FMH Neurologie, der Suva ein Gutachten. Der Versicherte seinerseits legte einen Bericht von Dr. med. F, Neurologe der Boston University, vom 15. Juli 2009 auf. Am 30. September 2009 verfügte die Suva die Einstellung der Leistungen per 4. Oktober 2009.