Nach der Entlassung waren hinsichtlich der HWK-Fraktur keine weiteren Massnahmen angezeigt; hingegen wurden zur Klärung eines dringenden Verdachts auf ein obstruktives Schlafapnoe-Syndrom schlafmedizinische Untersuchungen und zur Behandlung einer therapieresistenten arteriellen Hypertonie weitere kardiologische Schritte veranlasst. In der Folge erbrachte die Suva die gesetzlichen Leistungen, indem sie für Heilbehandlung aufkam und Taggeldzahlungen ausrichtete. Am 30. Oktober 2007 fand in der Rehaklinik D ein ambulantes Assessment statt. Am 28. April 2008 nahm der Versicherte seine Arbeit — mit leichten Verrichtungen — wieder auf, wobei er eine 50%ige Leistung erbrachte.