Am späten Nachmittag des 17. August 2007 erlitt er am Steuer seines G auf der Autobahn einen Selbstunfall mit Totalschaden des Fahrzeugs. Er selbst gelangte zur Erstbehandlung in das Kantonsspital C, wo als Unfallfolgen eine Fraktur des Processus transversus («Querfortsatz») am siebten Halswirbelkörper (HWK) rechts sowie ein Schädelhirntrauma ersten Grades (SHT I°) diagnostiziert wurden. Der Spitalaufenthalt dauerte bis am 29. August 2007. Nach der Entlassung waren hinsichtlich der HWK-Fraktur keine weiteren Massnahmen angezeigt;