| | Rechtskraft: | Diese Entscheidung ist rechtskräftig. | | Das Bundesgericht hat eine gegen diese Entscheidung erhobene Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten mit Urteil vom 27. Juni 2012 abgewiesen [8C_363/2012]. | | | Entscheid: | A, geboren 1950, arbeitete seit 2002 für die B AG und war deswegen bei der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt (Suva) unter anderem gegen die Folgen von Unfall versichert. Am späten Nachmittag des 17. August 2007 erlitt er am Steuer seines G auf der Autobahn einen Selbstunfall mit Totalschaden des Fahrzeugs.