In diesem Zusammenhang fällt auf, dass das erwähnte IV-Rundschreiben Nr. 298 vom 14. April 2011 — erarbeitet in einer breit abgestützten Konsensgruppe — sich zum Testverfahren von Dr. Ruf-Bächtiger nicht ausdrücklich äussert. Zumindest sinngemäss wird darauf indes in Ziff. 2.3 Bezug genommen. Demgemäss akzeptieren die Fachärzte und Versicherungsmediziner des Regionalärztlichen Dienstes (RAD) auch nicht standardisierte Verfahren als Ergebnis «orientierender klinischer Untersuchung», aber nicht als rechtsgenüglichen Nachweis der Anerkennungskriterien gemäss Verwaltungspraxis (Rz. 404.5 KSME).