Das von Dr. A durchgeführte neuromotorische und neuropsychologische Testverfahren nach Dr. Ruf-Bächtiger belege die Anerkennungskriterien nicht mit Sicherheit. Es mag zutreffen, dass es sich beim genannten Untersuchungsverfahren nicht um ein standardisiertes handelt, doch ist dem entgegenzuhalten, dass unzählige Kinderärztinnen und -ärzte in diesem Land mit diesen Tests arbeiten und offenbar in der Lage sind, aussagekräftige Erkenntnisse daraus zu ziehen. In diesem Zusammenhang fällt auf, dass das erwähnte IV-Rundschreiben Nr. 298 vom 14. April 2011 — erarbeitet in einer breit abgestützten Konsensgruppe — sich zum Testverfahren von Dr. Ruf-Bächtiger nicht ausdrücklich äussert.