| | Entscheid: | Aus den Erwägungen: 3. – b/aa) Vorliegend diagnostizierte Dr. A in seinem Bericht vom 2. Mai 2011 ein kongenitales infantiles Psychosyndrom, wobei er dafür die Klassifizierung nach ICD-10 für eine einfache Aktivitäts- und Aufmerksamkeitsstörung benutzte (ICD-10 F90.0). Diesbezüglich ist in Übereinstimmung mit der Beschwerdegegnerin darauf hinzuweisen, dass die Diagnose ICD-10 F90.0 nicht als Synonym für das Geburtsgebrechen Ziff. 404 GgV-Anhang zu verstehen ist. Das ICD-System verfügt über keine Diagnose «infantiles Psychosyndrom», die genau den Kriterien gemäss Ziff. 404 GgV-Anhang entspricht (vgl. ferner auch BG-Urteil I 572/03 vom 15.3.2004).