Dabei setzt sich die Prämie aus einer dem Risiko entsprechenden Nettoprämie und aus Zuschlägen für die Verwaltungskosten, für die Kosten der Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten und für die nicht durch Zinsüberschüsse gedeckten Teuerungsauslagen zusammen. Anstatt nach dieser Berechnungsweise vorzugehen, können die Versicherer für die beiden obligatorischen Versicherungszweige je eine vom jeweiligen Risiko unabhängige Minimalprämie erheben. Diese erlaubt es, mit einem einfachen Mittel eine gerechte Verteilung der Risiko- und Administrativkosten vorzunehmen, damit auch bei kleinen Lohnsummen das Prinzip der Kostendeckung nicht ausser Acht gelassen wird.