Es wird zwar von Ersatzprämien in der Mehrzahl gesprochen, allerdings bleibt unklar, ob sich dies auf mehrere Monate/Jahre oder mehrere Arbeitnehmer bezieht. In einem Schreiben vom Dezember 2007 an die Unfallversicherer und die Ersatzkasse erläuterte das Bundesamt für Gesundheit (BAG) die Änderungen des bisherigen Rechts per 1. Januar 2008 (Inkrafttreten des BGSA). Bis anhin hätten Personen, die einen Nebenerwerb oder ein Nebenamt ausübten, auf die Versicherung speziell für diese Tätigkeit verzichten können, sofern das Entgelt Fr. 2'000.-- nicht überstieg.