{"Signatur": "LU_VWG_003", "Spider": "LU_Gerichte", "Sprache": "de", "Datum": "2013-04-19", "HTML": {"Datei": "LU_Gerichte/LU_VWG_003_S-11-430_2013-04-19.html", "URL": "https://gerichte.lu.ch/recht_sprechung/lgve/Ajax?EnId=10111", "Checksum": "da0a0f9e12bf7049459eaf8c105376c4"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["S 11 430", "2013 III Nr. 1"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Luzern Verwaltungsgericht Sozialversicherungsrechtliche Abteilung 19.04.2013 S 11 430 (2013 III Nr. 1)"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Luzern Verwaltungsgericht Sozialversicherungsrechtliche Abteilung"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Lucerne  Sozialversicherungsrechtliche Abteilung"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Lucerna  Sozialversicherungsrechtliche Abteilung"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Die Ersatzprämie gemäss Art. 95 Abs. 1bis UVG ist im Fall eines Unfallereignisses für alle Arbeitnehmer geschuldet und nicht nur für den Verunfallten. Auch bei Prämienbefreiung sind die Arbeitnehmer unfallversichert; die Versicherteneigenschaft bezieht sich auf das Kollektiv und nicht nur auf das Individuum, weshalb auch die Prämie für alle Versicherten geschuldet wird. | Unfallversicherung"}], "ScrapyJob": "446973/63/2423", "Zeit UTC": "21.03.2026 03:03:05", "Checksum": "57d46e333606716b197a1e9c8a76d441", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Luzern Verwaltungsgericht Sozialversicherungsrechtliche Abteilung 19.04.2013 S 11 430 (2013 III Nr. 1)\nRegeste:\nDie Ersatzprämie gemäss Art. 95 Abs. 1bis UVG ist im Fall eines Unfallereignisses für alle Arbeitnehmer geschuldet und nicht nur für den Verunfallten. Auch bei Prämienbefreiung sind die Arbeitnehmer unfallversichert; die Versicherteneigenschaft bezieht sich auf das Kollektiv und nicht nur auf das Individuum, weshalb auch die Prämie für alle Versicherten geschuldet wird. | Unfallversicherung\n\n| Instanz: | Verwaltungsgericht |\n|---|---|\n| Abteilung: | Sozialversicherungsrechtliche Abteilung |\n| Rechtsgebiet: | Unfallversicherung |\n| Entscheiddatum: | 19.04.2013 |\n| Fallnummer: | S 11 430 |\n| LGVE: | 2013 III Nr. 1 |\n| Leitsatz: | Die Ersatzprämie gemäss Art. 95 Abs. 1bis UVG ist im Fall eines Unfallereignisses für alle Arbeitnehmer geschuldet und nicht nur für den Verunfallten. Auch bei Prämienbefreiung sind die Arbeitnehmer unfallversichert; die Versicherteneigenschaft bezieht sich auf das Kollektiv und nicht nur auf das Individuum, weshalb auch die Prämie für alle Versicherten geschuldet wird. |\n| Rechtskraft: | Diese Entscheidung ist rechtskräftig. |"}