Laut Bericht des Dr. med. F vom 14. Januar 2011 leidet die Beschwerdeführerin an einem therapieresistenten Schulter-Arm-Syndrom, welches sich im Oktober 2010 zu einem zervikoradikulären Syndrom bei einer im MRI nachgewiesenen mediolateralen Diskushernie C6/7 links entwickelt hat. Der Facharzt beschreibt die Situation als hartnäckig, zumal zwei Wurzelinfiltrationen nur einen geringen Effekt gehabt hätten. Die Beschwerdegegnerin betrachtet diesen Gesundheitszustand in ihrer Vernehmlassung vom 25. Februar 2011 zu Recht als massgebende Erschwernis für den Abschluss einer Zusatzversicherung.