Krankenversicherung vom Februar 2002 entnommen werden kann (Ziff. 10.5, S. 26f.) - zum einen über eine ausländische Privatversicherung verfügen, deren Deckung weit über die Leistungen nach KVG hinausgeht. Zum anderen muss der Abschluss einer Zusatzversicherung, welche eine Versicherungsdeckung im bisherigen Umfang gewährleisten würde, aufgrund des Alters und/oder Gesundheits-zustandes der gesuchstellenden Person verunmöglicht oder stark erschwert sein. aa) Laut Bericht des Dr. med.