Wegleitung über die Renten [RWL] in der Eidgenössischen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung, Rz. 10069). Bei dieser Sachlage kann offen bleiben, ob die Zahlungen gemäss der Vereinbarung von Mai bzw. Juni 2008 ("Abfederung Frühpensionierung") Vorschussleistungen im Sinn des Art. 85bis IVV sind, oder ob es sich um eine Abgangsentschädigung bzw. um ein Geschenk handelt, wie der Beschwerdeführer in der Beschwerde bzw. in der Stellungnahme von Dezember 2010 geltend macht.