Glaubensansichten möglicherweise der Annahme einer Arbeit entgegen, so gilt: Für die Zumutbarkeit einer Tätigkeit ist namentlich einerseits die Schwere der Berührung in den persönlichen Glaubensansichten massgebend, andererseits die Frage, ob auch andere Tätigkeiten möglich wären, bei denen ein Konflikt zwischen religiösen und staatlichen Pflichten nicht besteht (BG-Urteil 9C_301/2008 vom 2.7.2008 E. 4.4 mit Verweis auf Jean-Louis Duc, "Problèmes musulmans" en droit des assurances sociales - Examen de quelques situations, in: René Pahud de Mortanges/Erwin Tanner (Hrsg.), Muslime und schweizerische Rechtsordnung, Freiburg 2002, S. 199ff., 214f.). c)