Unter Ziffer 21 des Formulars vermerkte sie als Grund der Kündigung, dass ihre Bedingungen nicht akzeptiert worden seien. In der von Dr. B am 10. August 2009 ausgefüllten Arbeitgeberbescheinigung wird als Grund der Kündigung angegeben, dass einerseits am 23. Dezember 2008 eine Vertragsauflösung auf Ende des Mutterschaftsurlaubes vereinbart wurde und am 6. August 2009 keine Einigung betreffend eine weitere Zusammenarbeit zustande gekommen sei.