Der 1956 geborene A war zuletzt als Pharmareferent für die B AG tätig. Am 24. März 1992 zog er sich bei einem Auffahrunfall ein HWS-Schleudertrauma zu. Die C, bei welcher er obligatorisch unfallversichert war, erbrachte die gesetzlichen Versicherungsleistungen (Heilbehandlung und Taggeld). Mit Verfügung vom 30. Dezember 1997 sprach sie dem Versicherten ab 1. Januar 1998 eine Invalidenrente basierend auf einem Invaliditätsgrad von 100% sowie eine Integritätsentschädigung bei einer Integritätseinbusse von 35% zu. Diese Verfügung erwuchs unangefochten in Rechtskraft. Am 24. Oktober 2005 erfolgte eine Neuberechnung des Rentenanspruchs ab 1. April 2003 und 1. Januar 2004.