Als berufliche Ausbildung gilt jede Tätigkeit, die die systematische Vorbereitung auf eine zukünftige Erwerbstätigkeit zum Ziele hat und während welcher mit Rücksicht auf den vorherrschenden Ausbildungscharakter ein wesentlich geringeres Einkommen erzielt wird, als ein Erwerbstätiger mit abgeschlossener Berufsbildung orts- und branchenüblich erhalten würde. Unerheblich ist, ob eine solche Tätigkeit zum Erwerb bestimmter Vorkenntnisse, für eine spätere Berufslehre, zur eigentlichen Erlernung eines Berufes oder zur Erlangung besonderer beruflicher Fähigkeiten ausgeübt wird (Rz. 3361 RWL).