Gemäss Rz. 3358 gelten Personen als in Ausbildung begriffen, die während einer bestimmten Zeit, mindestens während eines Monats, Schulen oder Kurse besuchen oder der beruflichen Ausbildung obliegen. Der Begriff der Ausbildung unterscheidet einerseits in Schulen und Kurse sowie andererseits in die eigentliche berufliche Ausbildung. Für die erste Kategorie (Schulen und Kurse) hält die RWL in Rz. 3359 fest, dass die Art der Lehranstalt und Ausbildungsziel bei Schulen und Kursen unerheblich ist (...).