Aus den Erwägungen: 3. - a) Ein Anspruch auf eine Ausbildungszulage besteht für Kinder, die eine Ausbildung im Sinne von Art. 25 Abs. 5 AHVG absolvieren. Kein Anspruch auf Ausbildungszulage besteht jedoch, wenn das jährliche Einkommen des Kindes in Ausbildung höher ist als die maximale volle Altersrente der AHV (Art. 1 FamZV). Streitig und im Folgenden zu prüfen ist, ob der Welschlandaufenthalt von Tochter B in der Zeit vom 1. September 2009 bis 31. Juli 2010 eine Ausbildung im Sinne von Art. 25 Abs. 5 AHVG darstellt. b) In der Rechtsprechung wird der Ausbildungsbegriff in Anlehnung an Rz. 3358ff. der Wegleitung des BSV über die Renten (Rentenwegleitung; RWL) definiert. Gemäss Rz.