6.- Zu prüfen ist, ob die Dividende im Vergleich zum eingesetzten Vermögen als überhöht zu betrachten ist oder nicht. Die Angemessenheit der Dividende bemisst sich in Relation zum effektiven wirtschaftlichen Wert der Beteiligungsrechte (Steuerwert der Wertpapiere). Der Steuerwert wird von den Steuerbehörden ermittelt. Die Bewertungsmeldungen können bei der zuständigen Steuerbehörde mit einer schriftlichen und begründeten Anfrage im Einzelfall oder bei den Arbeitgebenden einverlangt werden (Rz 2011.6 WML). Dividenden, die einem Vermögensertrag von 10% oder mehr entsprechen, sind vermutungsweise überhöht (Rz 2011.7 WML).