Nach Abklärung der Sachlage und mehrfacher Korrespondenz unter den Parteien erliess die Ausgleichskasse C am 30. März 2010 eine Nachtragsverfügung für das Jahr 2009, wonach aufgrund eines erwirtschafteten Einkommens von Fr. 630'000.-- ein Betrag von Fr. 483'046.50 der angefallenen Dividende von Fr. 500'000.-- der AHV-Beitragspflicht unterstehe. Sie forderte von der B AG AHV-/IV-/EO-Lohnbeiträge, Beiträge für die Familienausgleichskasse Luzern sowie Verwaltungskosten inklusive Zinsen für das 1. Quartal 2010 von total Fr. 59'045.80. Eine Einsprache gegen diese Verfügung wies sie mit Einspracheentscheid vom 8. Juni 2010 ab.