| | Entscheid: | A überführte im Jahre 2008 den Restaurationsbetrieb B von der Einzelfirma in die B AG. Gemäss seinen Angaben habe sich dabei in der Strategie und der Struktur des Unternehmens nichts verändert. Aufgrund der Erfahrungszahlen könne mit einem Jahresumsatz von Fr. 4,5 Millionen und einem Reingewinn von Fr. 750'000.-- gerechnet werden. In diesem Jahresgewinn sei auch der Lohn von Fr. 150'000.-- für ihn als einzigen Inhaber und Geschäftsführer berücksichtigt.