Ausserdem habe sie in Luzern langjährige Freunde (B, C und D), die sie seit der Gründung der Städtepartnerschaft N kenne. Schliesslich gab sie im nämlichen Schreiben an, ihre Eigentumswohnung in Essen verkaufen zu wollen, um vom Verkaufserlös (in der Schweiz) leben zu können. Hierauf erhielt die Beschwerdeführerin vom Amt für Migration des Kantons Luzern am 28. Oktober 2008 die Zusicherung einer Aufenthaltsbewilligung zur erwerbslosen Wohnsitznahme im Kanton Luzern. Aus den Akten geht weiter hervor, dass die Beschwerdeführerin am Z in Luzern Domizil bezogen hat, welche Adresse unbestrittenermassen als ihr Aufenthaltsort zu gelten hat.