| | Rechtskraft: | Diese Entscheidung ist rechtskräftig. | | Entscheid: | Die 1951 geborene, deutsche A ist Bezügerin einer Witwenrente in der Höhe von 641.24 Euro der Deutschen Rentenversicherung. Mit Schreiben vom 28. Oktober 2008 erhielt sie vom Amt für Migration des Kantons Luzern die Zusicherung einer Aufenthaltsbewilligung zur erwerbslosen Wohnsitznahme im Kanton Luzern. Am 2. Juli 2009 reiste A in die Schweiz ein. Mit Verfügung vom 28. Oktober 2009 erliess die Ausgleichskasse des Kantons Luzern mit Wirkung ab 1. August 2009 eine Beitragsverfügung für Nichterwerbstätige.