Um Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit anzunehmen, ist die Art und Weise zu prüfen, wie die Beschwerdeführerin mit den fraglichen Vermögenswerten umgeht, d.h. wie sie sie nutzt, mit ihnen disponiert usw. Nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung sind als erhebliche Beurteilungskriterien zu berücksichtigen: systematisches oder planmässiges Vorgehen, insbesondere das Bemühen, die Entwicklung des Marktes zur Gewinnerzielung auszunutzen; Häufigkeit der Transaktionen; eine kurze Besitzdauer; ein enger Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen; der Einsatz spezieller Fachkenntnisse; erhebliche Fremdmittel zur Finanzierung der Geschäfte;