Mit Beitragsverfügungen vom 4. September 2009 setzte die Ausgleichskasse Luzern gegenüber A die für das Beitragsjahr 2005 und 2006 aus selbständiger Erwerbstätigkeit geschuldeten Beiträge ausgehend von einem beitragspflichtigen Einkommen von je Fr. x auf je Fr. y fest, basierend auf den Nettomietzinserträgen des Dancings C. Mit Akonto-Mitteilungen, welche ebenfalls vom 4. September 2009 datieren, stellte die Ausgleichskasse zudem die persönlichen Sozialversicherungsbeiträge für die Jahre 2007, 2008 und 2009 provisorisch in der Höhe von je Fr. y mit den jeweiligen Differenz- und Verzugszinsabrechnungen in Rechnung. Diese Beiträge basierten auf der Meldung der Kantonalen Steuerverwaltung.