Mit Untermietverträgen vom 17. Dezember 2003 respektive vom 31. Oktober 2008 überliess sie diese Räumlichkeiten im Rahmen eines Untermietvertrages an D bzw. E. Mit Beitragsverfügungen vom 4. September 2009 setzte die Ausgleichskasse Luzern gegenüber A die für das Beitragsjahr 2005 und 2006 aus selbständiger Erwerbstätigkeit geschuldeten Beiträge ausgehend von einem beitragspflichtigen Einkommen von je Fr. x auf je Fr. y fest, basierend auf den Nettomietzinserträgen des Dancings C.