Denn sie verfügt noch über gute persönliche Ressourcen, und die dissoziative Störung wurde als nicht sehr ausgeprägt qualifiziert. Ihre Ressourcen gestatten eine Fähigkeit zur Willensanspannung und damit zu einer Schmerzüberwindung im Ausmass von 50%. Das polydisziplinäre MEDAS-Gutachten erfüllt gemäss vorstehender Beweiswürdigung die Anforderungen, welche von der Rechtsprechung an ein beweistaugliches Gutachten gestellt werden. Es ist umfassend und in seinen Schlussfolgerungen begründet, namentlich auch hinsichtlich der Frage der Überwindbarkeit der Schmerzen. Ihm kommt volle Beweiskraft zu, weshalb darauf abzustellen ist.