Schliesslich liegen nach dem Gesagten auch unbefriedigende Behandlungsergebnisse trotz konsequent durchgeführter Behandlungsbemühungen vor, weshalb Dr. G auch das entsprechende Kriterium bejaht, was vom RAD ebenfalls nicht bestritten wurde, ohne dass er sich dazu äusserte. Somit sind drei Foerster-Kriterien erfüllt (Krankheitsgewinn, mehrjähriger Krankheitsverlauf bei unveränderter Symptomatik und unbefriedigende Behandlungsergebnisse).