Denn die bisherigen medizinischen Behandlungsmassnahmen haben gemäss Beurteilung von Dr. G keine befriedigenden Ergebnisse ergeben. Somit ist auch das Kriterium des mehrjährigen Krankheitsverlaufs bei unveränderter Symptomatik erfüllt, wie Dr. G ausführte und wozu sich der RAD ebenfalls nicht äusserte. Schliesslich liegen nach dem Gesagten auch unbefriedigende Behandlungsergebnisse trotz konsequent durchgeführter Behandlungsbemühungen vor, weshalb Dr. G auch das entsprechende Kriterium bejaht, was vom RAD ebenfalls nicht bestritten wurde, ohne dass er sich dazu äusserte.