Als kranke Frau erhalte sie diese Gefühle von den Familienmitgliedern, die sich sehr um sie kümmerten. So könne sie auch ihr Selbstbild aufrechterhalten, eine im Prinzip immer noch sehr lebenstüchtige Frau zu sein, wenn die Krankheit nicht wäre. Dass dieses Kriterium des ausgeprägten, therapeutisch nicht mehr angehbaren primären Krankheitsgewinns, aber auch eines sekundären Krankheitsgewinns zufolge vermehrter Zuwendung und Unterstützung (BGE 130 V 359) zu bejahen ist, wird vom RAD in seiner Stellungnahme vom 12. Dezember 2008 nicht bestritten, wobei er sich dazu überhaupt nicht äussert.