Die von Dr. G angegebene Adipositas per magna mit Hypertonie gilt rechtsprechungsgemäss nicht als IV-relevante chronische Begleiterkrankung (vgl. BGE 130 V 358 E. 3.3.2). Bei der von ihm weiter erwähnten Migräne ist zu beachten, dass die Versicherte zwar gemäss Anamnese im Bericht des Neurologen Dr. I vom 18. Juni 2003 eine seit Jahren intermittierend zwei- bis dreimal wöchentlich auftretende Migräne angegeben hatte, der Neurologe Dr. F in seinem Teilgutachten vom 24. August 2008 als Diagnose ohne Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit aber bloss eine chronifizierte Migräne mit zweimal monatlichen Attacken erwähnte, welche gut durch Zomic coupiert werden könnten.