Es lassen sich keine schwerwiegenden objektiven Pathologien, die über ein altersentsprechendes Ausmass hinausgehen, belegen. Die von Dr. G angegebene Adipositas per magna mit Hypertonie gilt rechtsprechungsgemäss nicht als IV-relevante chronische Begleiterkrankung (vgl. BGE 130 V 358 E. 3.3.2).