Zutreffend ist weiter die Feststellung, dass Persönlichkeitsanteile und -strukturen nicht als eigenständige Krankheit anzusehen sind und mithin keiner psychiatrischen ICD-10-Diagnose entsprechen. Immerhin ist aber zu beachten, dass dissoziative Persönlichkeitsanteile und die von Dr. G diagnostizierte akzentuierte Persönlichkeitsstruktur gemäss ICD-10 Z73.1 bei der Genese der Schmerzstörung eine Rolle spielen (Teilgutachten Dr. G vom 11.7.2008 S. 11). Zudem führt eine solche Persönlichkeitsstruktur zu Problemen, die mit Schwierigkeiten bei der Lebensbewältigung verbunden sind (vgl. Überschrift Z73), und sie gilt als ein Faktor, der den Gesundheitszustand beeinflusst (vgl. Kapitel XXI).