gemäss Protokolleintrag vom 12. Dezember 2008 das Vorliegen einer anhaltenden somatoformen Schmerzstörung gemäss ICD-10 F45.4. Dabei geht er davon aus, dass laut MEDAS-Gutachten die Überwindbarkeit der Schmerzen nach den Foerster-Kriterien verneint und eine Einschränkung der Arbeitsfähigkeit auch in angepasster Arbeit in der Höhe von 50% postuliert werde. Dem könne aus versicherungsmedizinischer Sicht nicht gefolgt werden. Zu prüfen sei, ob eine Unüberwindbarkeit der Schmerzen vorliege und der Versicherten tatsächlich eine Erwerbstätigkeit nicht mehr oder nur noch teilweise zuzumuten sei.