Auf diese begründete und nachvollziehbare Einschätzung der psychiatrisch bedingten Arbeitsunfähigkeit von 50% ist deshalb abzustellen. Dabei sind nach der Beurteilung von Dr. G sowohl die Persönlichkeitsanteile als auch die dissoziativen Elemente im Rahmen einer psychotherapeutischen oder psychopharmakologischen Behandlung nicht derart beeinflussbar, dass mit einer Verbesserung der Arbeitsfähigkeit gerechnet werden kann. e) Auch der RAD anerkennt in seiner Stellungnahme gemäss Protokolleintrag vom 12. Dezember 2008 das Vorliegen einer anhaltenden somatoformen Schmerzstörung gemäss ICD-10 F45.4.