Bei einer kategorialen Betrachtung ist - wie bereits dargelegt - nach Auffassung von Dr. G die zumutbare Willensanspannung zur Überwindung der Schmerzen eher zu verneinen und bei einer dimensionalen Betrachtung eher zu bejahen, da die Versicherte über gute persönliche Ressourcen verfüge und die dissoziative Störung nicht sehr ausgeprägt sei. Im Rahmen einer Gesamtbeurteilung ist der "dimensionalen" Betrachtungsweise der Vorzug vor der "kategorialen" Betrachtungsweise zu geben, weil erstere eine differenziertere Beurteilung der Zumutbarkeit der Schmerzüberwindung je nach Schweregrad der Schmerzkrankheit zulässt, indem die Frage nach der zumutbaren Schmerzüberwindung nicht ausschliesslich