Damit sind nach der Beurteilung von Dr. G fünf Kriterien gemäss Erwägung 2e erfüllt: chronische körperliche Begleiterkrankung, hoher primärer Krankheitsgewinn, chronifizierter Krankheitsverlauf, mehrjährige Krankheitsdauer mit stabiler Symptomatik und unbefriedigende Behandlungsergebnisse. Bei einer kategorialen Betrachtung ist - wie bereits dargelegt - nach Auffassung von Dr. G die zumutbare Willensanspannung zur Überwindung der Schmerzen eher zu verneinen und bei einer dimensionalen Betrachtung eher zu bejahen, da die Versicherte über gute persönliche Ressourcen verfüge und die dissoziative Störung nicht sehr ausgeprägt sei.