Denn die bisherigen medizinischen Behandlungsmassnahmen hätten keine befriedigenden Ergebnisse ergeben. Damit sind nach der Beurteilung von Dr. G fünf Kriterien gemäss Erwägung 2e erfüllt: chronische körperliche Begleiterkrankung, hoher primärer Krankheitsgewinn, chronifizierter Krankheitsverlauf, mehrjährige Krankheitsdauer mit stabiler Symptomatik und unbefriedigende Behandlungsergebnisse.