Nach seiner Beurteilung seien die diagnostischen Kriterien für eine anhaltende somatoforme Schmerzstörung (ICD-10 F45.4) erfüllt. Bei der Genese der Schmerzstörung würden die dissoziativen Persönlichkeitsanteile und die akzentuierte Persönlichkeitsstruktur (ICD-10 Z73.1) mit psychosomatischen und dependenten Persönlichkeitsanteilen, das dysfunktionale Coping und der emotionale Disstress, evoziert durch die erlebte Armut während der Kindheit und Jugendzeit und die materiellen und zwischenmenschlichen Verluste während der kriegerischen Auseinandersetzungen in Bosnien eine Rolle spielen. Es sei keine psychiatrische Komorbidität im Sinne einer Depression diagnostizierbar.