Dr. G führte in seinem psychiatrischen Teilgutachten vom 11. Juli 2008 weiter aus, bei der Versicherten handle es sich um eine prämorbid auffällige Persönlichkeit mit - wie bereits gesagt - psychosomatischen und dependenten Persönlichkeitsanteilen. Nach seiner Beurteilung seien die diagnostischen Kriterien für eine anhaltende somatoforme Schmerzstörung (ICD-10 F45.4) erfüllt.