Bei einer "dimensionalen" Betrachtung werde der Schweregrad beurteilt, d.h., ein Kriterium könne voll, teilweise oder andeutungsweise erfüllt sein. Die Bewertung der Foersterschen Kriterien unter Einbezug der "dimensionalen" "Dimensionen" würde eine differenziertere Beurteilung der Zumutbarkeit der Überwindung der Schmerzen zulassen als bei rein "kategorialen". Dr. G führte in seinem psychiatrischen Teilgutachten vom 11. Juli 2008 weiter aus, bei der Versicherten handle es sich um eine prämorbid auffällige Persönlichkeit mit - wie bereits gesagt - psychosomatischen und dependenten Persönlichkeitsanteilen.