Ferner hielt Dr. G fest, bei einer kategorialen Betrachtung sei die zumutbare Willensanspannung zur Überwindung der Schmerzen eher zu verneinen. Bei einer dimensionalen Betrachtung sei diese aber eher zu bejahen, da die Beschwerdeführerin über gute persönliche Ressourcen verfüge (sie sei immer noch in der Lage, sozial auf Menschen einzugehen) und die dissoziative Störung nicht sehr ausgeprägt sei. Weiter führte Dr. G aus, im Rahmen der dissoziativen Störung sei es bei der Beschwerdeführerin zu einer Persönlichkeitsveränderung im Sinne einer Regression gekommen, nicht aber zu einem totalen Verlust der sozialen Integration.