Ungünstig sei bei dieser Tätigkeit zudem die Unregelmässigkeit des Arbeitseinsatzes mit einer sehr belastenden langen Sommerzeit und einer kürzeren Ferienzeit in den Wintermonaten gewesen. Eine mehrheitlich sitzende Tätigkeit wäre der Beschwerdeführerin vollumfänglich zumutbar, dies bei voller zeitlicher Präsenz ohne Leistungseinbusse. Dass ihr eine mehrheitlich sitzende Tätigkeit vollumfänglich zumutbar wäre, sei bereits im Gutachten von Dr. H vom 22. Juni 2007 festgehalten worden. c) Der Neurologe Dr. F stellte aus neurologischer Sicht keine Diagnose mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit.