Der Invaliditätsgrad betrage im Berechnungsjahr 2006 17%. Das MEDAS-Gutachten vom 13. Oktober 2008 wurde vom Rechtsvertreter der Versicherten der IV-Stelle am 28. Oktober 2008 eingereicht. Am 22. Januar 2009 erliess die IV-Stelle die rentenablehnende Verfügung einerseits mit der im Vorbescheid enthaltenen Begründung. Anderseits nahm die IV-Stelle Stellung zu den Einwänden der Versicherten. (...) Dagegen erhob A Verwaltungsgerichtsbeschwerde. Aus den Erwägungen: 2. - e) Beeinträchtigungen der psychischen Gesundheit können in gleicher Weise wie körperliche Gesundheitsschäden eine Invalidität im Sinne von Art. 4 Abs. 1 IVG in Verbindung mit Art. 8 ATSG bewirken.