Nach Einholen eines Verlaufsberichts bei Dr. C, Spezialarzt FMH für Innere Medizin, vom 16. Mai 2008 erliess die IV-Stelle einen Vorbescheid, womit sie die Ablehnung einer Invalidenrente in Aussicht stellte. Zur Begründung wurde ausgeführt, die Versicherte sei zwar seit 26. Juli 2006 in ihrer Arbeitstätigkeit erheblich eingeschränkt und die Ausübung ihrer bisherigen Tätigkeit als Serviceangestellte sei ihr aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr zumutbar. Eine körperlich leichte, vorwiegend sitzende wechselbelastende Tätigkeit ohne repetitive Überkopfarbeiten sei ihr aber im Rahmen eines 100%-Pensums zumutbar. Der Invaliditätsgrad betrage im Berechnungsjahr 2006 17%.