Die IV-Stelle holte Abklärungen in medizinischer und erwerblicher Hinsicht ein und gewährte der Versicherten am 29. November 2007 Beratung und Unterstützung bei der Stellensuche durch ihre Stellenvermittlung. Diese Bemühungen der Arbeitsvermittlung wurden in der Folge eingestellt. Im Auftrag der B Versicherung wurde am 9. Mai 2008 bei der MEDAS Zentralschweiz ein polydisziplinäres Gutachten in Auftrag gegeben. Nach Einholen eines Verlaufsberichts bei Dr. C, Spezialarzt FMH für Innere Medizin, vom 16. Mai 2008 erliess die IV-Stelle einen Vorbescheid, womit sie die Ablehnung einer Invalidenrente in Aussicht stellte.