Hierfür habe sie die IV-Stelle aufgefordert, den entsprechenden Entscheid mittels beschwerdefähiger Verfügung zu eröffnen. (...) Am 2. Februar 2009 habe die IV-Stelle mitgeteilt, dass sie nach Rücksprache mit dem Regionalärztlichen Dienst (RAD) an der Begutachtung im ABI festhalte. Über das Ausstandsbegehren habe sie bis heute keine Verfügung erlassen. Ebenso wenig habe sie die im Zusammenhang mit der vorgesehenen Begutachtung gestellten Fragen beantwortet und mittels beschwerdefähiger Verfügung über die Zumutbarkeit und Notwendigkeit einer Begutachtung entschieden. (...) b) (Es folgt ein Auszug aus der Vernehmlassung der IV-Stelle)