3. - a) Die Beschwerdeführerin trägt im Wesentlichen vor, sie habe nach dem Aufgebot der IV-Stelle vom 19. Dezember 2008 mit Hinweis auf die Vorwürfe gegen den Eigentümer und Geschäftsführer des ABI, Dr. med. E, dieser habe in mehr als 40 Fällen Gutachten zum Nachteil der Exploranden manipuliert, ein Ausstands- und Ablehnungsbegehren angebracht. Wegen des Anscheins der Befangenheit des ABI als solches und dessen Gutachter sei eine andere Begutachtungsstelle zu beauftragen. Hierfür habe sie die IV-Stelle aufgefordert, den entsprechenden Entscheid mittels beschwerdefähiger Verfügung zu eröffnen.